Sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht als auch das Medizinrecht erfordern meines Erachtens zwischen Mandant und Anwalt ein besonders starkes Vertrauensverhältnis. Im Bank- und Kapitalmarktrecht betreut der Anwalt oft Mandanten, die die rechtlichen Gegebenheiten, in diesem hochkomplexen und schnelllebigen Rechtsgebiet, nicht durchschauen. Im Medizinrecht, gerade in Arzthaftungsfällen, sind es sehr emotional geprägte Sachverhalte.
Sich in diesen – persönlichen und oft auch sehr belastenden – Fällen in "guten Händen" zu fühlen ist daher besonders wichtig. Offene Kommunikation, klare Abstimmungen zu jedem einzelnen Schritt, und ein starkes Band zwischen Mandant und Anwalt ist für mich der Grundstock für Erfolg.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.
Ich bin in München geboren und habe sowohl mein Studium als auch das zweite Staatsexamen in München absolviert. Seit 2010 bin ich durchgehend selbständig als Anwältin tätig. Im Jahr 2015 wurde mir der Titel "Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht" verliehen. Ich habe die fachliche Qualifikation für den Titel "Fachanwältin für Medizinrecht" durch Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Jahr 2014 und der Bearbeitung der entsprechenden Anzahl an Fällen. Ich bin ein Spezialist auf beiden Gebieten und bin nicht in weiteren Rechtsgebieten tätig.
Ich habe hohe Anforderungen an meine berufliche Leistung und verstehe mich als Problemlöser. Dabei finde ich es wichtig auch Aspekte miteinzubeziehen, die vielleicht seitens der Mandanten noch
nicht gesehen worden sind, um mögliche zukünftige negative Folgen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Der Blick „über den Tellerrand“ gehört meines Erachtens zur professionellen Arbeit eines
Rechtsanwalts. Selbstverständlich immer im stetigen und offenen Austausch mit der Mandantschaft. Eine passende Lösung ist immer etwas sehr individuelles.
Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, dass man den Mandanten versteht. Ich kenne meine Mandanten. Niemand ist ein "lebendes Aktenzeichen". Ein starkes Vertrauensverhältnis ist für mich eine
unersetzbare Basis, um erfolgreich tätig zu werden.
Sollte ich einmal nicht die passende Beraterin sein, dann teile ich das auch umgehend offen und ehrlich mit.
Als ständige Autorin für Fachbeiträge der Datenbank JURIS im Medizinrecht und ständige Autorin für Dental- und Wirtschaft bin ich fachlich stets up to date.
Medizinrecht
Hier stehen bei mir insbesondere folgende Tätigkeiten im Fokus:
Bank- & Kapitalmarktrecht
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen mit Fachexpertise und Verhandlungsgeschick in folgenden Bereichen zur Seite:
Terminvertretung Anwälte
Gerne vertrete ich Kollegen kompetent und engagiert vor den Zivilgerichten in München, Rosenheim und Traunstein.
Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Fehlberatung bei unterlassenem
Hinweis, Zukunftsschäden durch Feststellungsantrag abzusichern
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung: Keine „Sperrfrist“ zwischen Aufklärung und Einwilligung
Anforderungen an hypothetische Einwilligung des Patienten bei einem intraoperativen Wechsel des Operationsverfahrens
Notwendigkeit einer erneuten Parteianhörung durch das Berufungsgericht